Erste Schritte im Trauerfall
Bei Eintritt eines Sterbefalls zu Hause müssen Sie zuerst einen Arzt verständigen − entweder den Hausarzt des Verstorbenen oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117. Anschließend können Sie sich Zeit nehmen für das Innehalten, um allein oder im Kreise Ihrer Lieben Abschied zu nehmen.
Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim, wird auch dort ein Arzt konsultiert, der den Tod feststellt. Dann werden die Angehörigen ver-ständigt. Eine Verabschiedung vom Verstorbenen ist in der Regel in einem separaten Zimmer der Einrichtung möglich oder auch später in unserem hauseigenen Verabschiedungsraum, der Ihnen die Möglichkeit bietet, sich im engsten Kreis und ganz persönlich von Ihrem Verstorbenen zu verab-schieden.
Verständigen Sie uns, sobald Sie sich dazu in der Lage sehen. Wir sorgen ab der ersten Kontaktaufnahme unverzüglich für Ihre Entlastung und veran-lassen die notwendigen Maßnahmen.
Welche Dokumente werden benötigt?
- Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Versicherungskarte der Krankenversicherung
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Eheurkunde/Stammbuch
- bei Geschiedenen: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versicherungspolicen
- Unterlagen zur Bestattungsvorsorge
- Rentennummer (befindet sich auf dem Rentenbescheid)
In welcher Region ist Bestattungen Westpfalz tätig?
Wir führen Bestattungen in der Westpfalz und dem angrenzenden Saarland für Sie durch. Das Gebiet, in dem wir vorwiegend tätig sind, sehen Sie auf der Karte. Weitere Einsätze in anderen Gebieten übernehmen wir gerne auf Anfrage.
Nach Auftragserteilung über unsere Internetseite und einer entsprechenden Überprüfung unsererseits senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu.
Gegebenenfalls nehmen wir dann per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu Ihnen auf, um weitere Schritte abzustimmen.
Wenn Sie keine weiteren Wünsche haben, gilt der Festpreis des gebuchten Bestattungspakets. Weitere Kosten entstehen nur bei der Beauftragung von Extras und Zusatzleistungen.
Sie haben die Möglichkeit, den gewünschten Ort der Beisetzung anzugeben. Ob die Bestattung hier stattfinden kann, muss jedoch vorher mit dem zuständigen Friedhofsamt geklärt werden.
Sie können immer den gewünschten Ort für die Trauerfeier angeben. Dieser kann jedoch nur nach Absprache mit dem zuständigen Friedhofsamt vereinbart werden. In unserer hauseigenen Trauerhalle können wir immer Trauerfeiern ermöglichen, wenn Termine verfügbar sind.
Ja. Dekoration und weitere Leistungen können wunschgemäß dazugebucht werden. Bitte entnehmen Sie die zusätzlichen Kosten unserer Übersicht.
Grundsätzlich verfügen wir über nachhaltig und regional produzierte Särge sowie biologisch abbaubare Urnen. Wenn Sie darüber hinaus Wünsche haben, informieren Sie uns bitte darüber.
In der Regel findet die Einäscherung im Krematorium Enkenbach-Alsenborn statt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, ein Krematorium Ihrer Wahl anzugeben. Hierbei fallen dann Zusatzkosten an.
Sobald wir alle beauftragten Leistungen erbracht haben, erfolgt unsere Rechnungsstellung. In der Regel verschicken wir die Rechnung innerhalb von 7−14 Tagen nach der Beisetzung.
Ja, eine gesonderte Ratenvereinbarung ist möglich. Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig darauf an.
Um einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen, müssen Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden. Dieses prüft, ob Sie die Kosten nicht selbst tragen können und ob die Bestattung angemessen ist.
Falls Sie die Kosten für die Bestattung nicht tragen können, übernimmt diese das Sozialamt nach vorheriger Prüfung Ihrer Situation. Damit ist eine einfache, jedoch würdevolle Beisetzung gewährleistet.
In einem Wahlgrab können eine oder mehre Bestattungen stattfinden, da es mehrere Grabstellen enthalten kann. Die Nutzungszeit für die Grabstätte kann nach Ablauf verlängert werden. Sie haben die Möglichkeit, die Größe und den Ort der Ruhestätte auf dem Friedhof zu wählen.
In einem Reihengrab findet immer nur eine Bestattung (Sarg oder Urne) statt. Es ist keine Verlängerung der Ruhefrist möglich und die Lage der Ruhestätte wird vom Friedhofsamt festgelegt.
Grundsätzlich müssen sich die nächsten Angehörigen um die Instandhaltung des Grabes kümmern. Falls sie die Grabpflege nicht übernehmen können, gibt es verschiedene Anbieter, die für eine Dauergrabpflege sorgen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 100 − 400 € im Jahr. Unser Bestattungshaus bietet keine Grabpflege an.
